Shop
ZERTIFIZIERTE COV-19 ANTIGEN SCHNELLTESTS UND WEITERE PRODUKTE ZUR EINDÄMMUNG DER PANDEMIE
Sicherheit sofort lieferbar! Corona-SCHNELLTESTS FÜR DAHEIM!
Corona Antigen-Selbsttests (Laienzulassung!)
-
WANTAI Laien-Test SARS-Cov-19 Corona Antigen 2-in-1 Schnelltest (5 Stk.)
€17,50
Zzgl. 19% MwSt.zzgl. Versand -
HOTGEN Laien-Test 2019-nCoV Antigen Schnelltest (1 Stk.)
€2,00
Zzgl. 19% MwSt.zzgl. Versand
Sicherheit sofort lieferbar! Rettungsdecken für jede Notfallsituation!
Erste-Hilfe-Rettungsdecke
-
Angebot!
MEDITRADE Rettungsdecke gold/silber 210cm x 160cm Erste-Hilfe-Decke (1 Stk.)
€2,00€1,68Zzgl. 19% MwSt.
Sicherheit sofort lieferbar! FFP2-Masken jetzt kaufen!
Farbige und weiße FFP2-Masken
-
10er-Set farbige FFP2-Masken
€8,10
Zzgl. 19% MwSt.zzgl. Versand
Häufige allgemeine Fragen zum Corona Test und zur Sicherheit
Fragen & Antworten
Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?
PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore. Antigen-Schnelltests für SARS-CoV-2 funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Durchgeführt werden können sie nur durch geschultes Personal – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort. Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Qualität und Aussagekraft der Tests. Die Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll/muss nach jedem positiven Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden
Welche Tests sind wofür geeignet?
PCR-Tests – der „Goldstandard“ – werden weiterhin eingesetzt, um zum Beispiel bei einer Person mit Symptomen abzuklären, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Antigen-Schnelltests kommen derzeit in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen. Künftig sollen sich alle Bürgerinnen und Bürger einmal wöchentlich mit einem Schnelltest zum Beispiel in der Apotheke oder einem Testzentrum testen lassen. Die Kosten übernimmt ab dem 8. März der Bund. Selbsttests können zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag geben – etwa bei einem privaten Besuch oder perspektivisch vor einem Theater- oder Kinobesuch. Fällt ein Schnell- oder Selbsttest positiv aus, muss das Ergebnis unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Gibt es eine Meldepflicht bei einem positiven Selbsttest?
Nein. Wer einen Selbsttest macht, der positiv ausfällt, sollte diesen aber genauso wie bei einem positiven Antigen-Schnelltest durch einen PCR-Test bestätigen lassen und sich vorsichtshalber so lange zu Hause in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis vorliegt. Positive Ergebnisse von Antigen-Schnelltests, die von geschultem Personal durchgeführt werden, sind dagegen meldepflichtig.
Woran erkenne ich einen qualitativ hochwertigen Schnelltest?
Qualitativ hochwertige Schnelltests sind jene Tests, die möglichst wenig falsch-negative und wenig falsch-positive Ergebnisse liefern, d.h. solche, die eine hohe Sensitivität z.B. >90% und eine hohe Spezifität von z.B. >98% aufweisen.
Für wen werden Schnelltests erstattet?
In welchen Fällen präventive Schnelltests erstattet werden, ist von Seiten des Bundes bislang in der Coronavirus-Testverordnung vom 30. November 2020 geregelt. Bestimmte Einrichtungen können nach der Verordnung Antigen-Tests selbst beschaffen, nutzen und mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. Das sind z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen, oder Tageskliniken. Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 wird zudem allen asymptomatischen Bürgerinnen und Bürgern mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis in einem von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von dem jeweiligen Land oder der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt ab dem 8. März der Bund.